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Aktuelle Neuigkeiten und Informationen
Memory Bus 2010Der Memory Bus ist eine Informationsinitiative des
Pharmaunternehmens Pfizer und wendet sich an ältere Menschen,
regelmäßig ihr Gedächtnis zu trainieren und spielerisch zu überprüfen.
Durch die Beratung von Experten können mögliche Gedächtnisschwächen
aufgeklärt werden. Einige Termine gibt es schon:
Es sind weitere Gesundheitstage in verschiedenen Gemeinden geplant,
aber es gibt noch keine fixen Termine. Zurechnung pauschalierter Zeitwert von 25 Stunden bei ErschwerniszulageAb 1.1.2009 wird Menschen mit Demenz bei der Einstufung zum
Pflegegeld ein pauschalierter Zeitwert von 25 Stunden zugerechnet. Wird
diesbezüglich ein formloser Antrag bis 30.4.2009
eingebracht, so erfolgt die Berücksichtigung der 25 Stunden rückwirkend
ab 1.1.2009. (Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl.I Nr. 128/2008 §
48a). Alzheimermedikament Exelon auch als PflasterDas Alzheimermedikament Exelon ist nun
auch als Pflaster im Handel und wird seit 1. Juli 2008 von der
Krankenkasse übernommen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der
Presseaussendung. "Zurück zu einem unbekannten Anfang – Leben mit Alzheimerkranken"ein Dokumentarfilm von Helmut Wimmer und
Maria Hoppe, wurde bisher sehr positiv beurteilt. Dieser Film lässt
Betroffene mit unterschiedlichen Problemen zu Wort kommen und zeigt
neben allen Belastungen und Herausforderungen auch die glücklichen
Momente im Zusammenleben mit Menschen, die in einer anderen Realität
leben.
Pilotprojekt des Bundesministeriums für Soziales und KonsumentenschutzSeit 1.2.2007 läuft ein Pilotprojekt des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) zur Entlastung pflegender Angehöriger, das aus dem "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung" (s.u.) entwickelt wurde. Eine Zuwendung bei Pflegeverhinderung ist bereits ab Pflegegeldestufe 1 vorgesehen. Förderbar sind nur Ersatzpflegemaßnahmen im Ausmaß von zumindest durchgehend 4 Tagen, insgesamt max. 28 Tage im Kalenderjahr. Es ist nur das Einkommen der Hauptpflegeperson maßgeblich. Familieneinkommen und Einkommen des Patienten bleiben unberücksichtigt. Jährliche Höchstzuwendung (insgesamt 28 Tage) gestaffelt nach der Stufe des Pflegegeldes des Pflegebedürftigen:
Der jeweilige Höchstzuwendungsbetrag für 28 Tage wird aliquotiert.
Das bedeutet z.B. bei Pflegegeldstufe 1 - 3 und einer
Pflegeverhinderung von z.B. 10 Tagen € 1.200 dividiert Die Höhe des Einkommens hat bei Unterschreitung der Einkommensgrenze keine mindernde Auswirkung auf die Zuwendung. Netto-Einkommensgrenze des Antragstellers / der Antragstellerin (= Zuwendungswerbers / Zuwendungswerberin): bei Pflegegeld Stufe 1 bis 5 € 2.000,00 bei Pflegegeld Stufe 6 bis 7 € 2.500,00 Diese Einkommensgrenze erhöht sich je unterhaltsberechtigtem Angehörigen um € 400,00; bei einem behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen um € 600,00. Bei Überschreitung dieser Einkommensgrenzen gibt es keine Zuwendung.
Anträge sind an das zuständige Bundessozialamt zu richten. CD-ROM "Ratgeber Demenz"Seit November 2006 gibt es den „Ratgeber
Demenz für Betreuer und Angehörige“, eine CD-Rom, mit Informationen,
Tipps, Anregungen und Hilfestellungen zur Betreuung und Pflege von
Demenzkranken. Die überarbeitete Neuauflage wird ab Ende Jänner 2007
erhältlich sein. Ansprechpartner: 07.12.2006 [nach oben] Begünstigte Pensionsversicherung für pflegende AngehörigeFür pflegende Angehörige besteht derzeit die Möglichkeit einer begünstigten Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, sofern der Kranke zumindest Pflegegeld der Stufe 3 bezieht. Ab 1.1.2006 ist eine solche Pensionsversicherung zu den gleichen Bedingungen auch für pflegende Angehörige möglich, die noch nie oder nicht mehr berufstätig waren, bzw. sind. Das Sozialrechts-Änderungsgesetz, in Kraft ab 1.7.2007, verbessert die sozialversicherungsrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger: Halbierung der Beitragsanteile für versicherte Personen im Rahmen der „begünstigten Pensionsversicherung für pflegende Angehörige“ bei Pflege eines nahen Angehörigen ab Pflegestufe 4 und gänzlicher Entfall ab Stufe 5. 17.08.2007 [nach oben]Memory Institutseit Ende Mai 2005 gibt es im Geriatriezentum am Wienerwald eine neue Beratungsstelle bei Gedächtnisproblemen.
Auskunft: jeden Montag 9.00 – 11.00 Uhr Telefon: 80 110 – 3888 27.07.2005 [nach oben]Therapie- und Förderungsaufenthalt für Paare in Bad Ischl (Verein MAS)Information und Termine unter: Tageszentrum für demenzkranke Personen der Volkshilfe SteyrDie Volkshilfe Steyr eröffnet im Jänner
2005 ein neues Tageszentrum für demenzkranke Personen Das Tageszentrum
hat Mo-Fr von 7:30-16:30 geöffnet. Bei Bedarf wird auch eine
stundenweise Betreuung angeboten. Anmeldungen und Informationen (ab
Dezember 2004) bei Dipl. ET Fr. Doris Reitmayr, Volkshilfe Steyr
Tageszentrum LICHTBLICK A- 4400 Steyr, Leharstr. 24 Tel. 07252/87624-20
Fax.07252/87624-40 Mobil. 0676/8734 2617 e-mail: Psychiatrische Soforthilfe im Rahmen des Psychosozialen DienstesAb sofort ist in Wien eine Psychiatrische Soforthilfe im Rahmen des Psychosozialen Dienstes eingerichtet worden, die bei psychiatrischen Krisen und Notfällen gerufen werden kann. Notrufummer 31 330 , rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. [nach oben]
Unterstützungsfonds für Menschen mit BehinderungAb 1.1.2004 können an nahe Angehörige einer pflegebedürftigen Person Zuwendungen gewährt werden, wenn diese an der Erbringung der Pflege wegen Krankheit oder Urlaub verhindert sind. Voraussetzungen:
siehe auch "Pilotprojekt des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz" 25.05.2004 [nach oben]
Ginkgo-Produkte ab 1.1.2004 wieder im Heilmittelverzeichnis2002 wurden einige für viele Alzheimer-
und Demenzpatienten wichtigen Ginkgo-Produkte aus dem
Heimittelverzeichnis gestrichen. Der Verfassungsgerichtshof hat die zu
Grunde liegende gesetzliche Regelung (Streichung dieser Produkte im
Heilmittelverzeichnis) in seinem Erkenntnis vom 10.10.2003 (V5/02)
aufgehoben, womit ab 1.1.2004 die Medikamente Tebofortan® (40mg
Filmtabletten), Tebofortan® (4% Tropfen) und Tebonin® (retard Dragees)
wieder auf Kosten der Krankenkasse erhältlich sind.*) |
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