Alzheimer Angehörige Austria

 
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Hinweise und Informationen

Änderungen durch das Pflegegeldreformgesetz ab 1.1.2012

Mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012 wird die Gesetzgebungs- und Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund übertragen. Eine weitere Neuerung besteht darin, dass Pflegefachkräfte bei der Begutachtung des Pflegebedarfs (ab Stufe 4) beigezogen werden können. Informationen finden sie auf den Webseiten des Sozialministeriums und www.pflegedaheim.at
(Stand der Information Dezember 2011)

Änderungen beim Pflegegeld ab 1.1.2011

Mit dem Ende letzten Jahres verabschiedeten Budgetbegleitgesetz 2011 wurde auch Änderungen beim Pflegegeld beschlossen. Bis auf die Pflegestufe 6 gab es keine Erhöhung des Pflegegeldes. In der Pflegestufe 1 wurde die Stundenanzahl auf 60 und in der Pflegestufe 2 auf 85 Stunden erhöht.
Weitere Informationen finden sie auf der Website des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
(Stand der Information 01.01.2011)

Zurechnung pauschalierter Zeitwert von 25 Stunden bei Erschwerniszulage

Ab 1.1.2009 wird Menschen mit Demenz bei der Einstufung zum Pflegegeld ein pauschalierter Zeitwert von 25 Stunden zugerechnet. Wird diesbezüglich ein formloser Antrag bis 30.4.2009 eingebracht, so erfolgt die Berücksichtigung der 25 Stunden rückwirkend ab 1.1.2009. (Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl.I Nr. 128/2008 § 48a).
Sonst gilt die übliche Regelung einer Neufestsetzung ab dem nächsten Monatsanfang nach Antragstellung.
(Stand der Information 15.04.2009)

 

Pilotprojekt des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz

Seit 1.2.2007 läuft ein Pilotprojekt des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) zur Entlastung pflegender Angehöriger, das aus dem "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung" entwickelt wurde. Eine Zuwendung bei Pflegeverhinderung ist bereits ab Pflegegeldestufe 1 vorgesehen. Förderbar sind nur Ersatzpflegemaßnahmen im Ausmaß von zumindest durchgehend 4 Tagen, insgesamt max. 28 Tage im Kalenderjahr. Es ist nur das Einkommen der Hauptpflegeperson maßgeblich. Familieneinkommen und Einkommen des Patienten bleiben unberücksichtigt. Jährliche Höchstzuwendung (insgesamt 28 Tage) gestaffelt nach der Stufe des Pflegegeldes des Pflegebedürftigen:

  • bei PG Stufe 1 - 3 € 1.200,00
  • bei PG Stufe 4 € 1.400,00
  • bei PG Stufe 5 € 1.600,00
  • bei PG Stufe 6 € 2.000,00
  • bei PG Stufe 7 € 2.200,00

Der jeweilige Höchstzuwendungsbetrag für 28 Tage wird aliquotiert. Das bedeutet z.B. bei Pflegegeldstufe 1 - 3 und einer Pflegeverhinderung von z.B. 10 Tagen € 1.200 dividiert
durch 28 Tage = € 42,86 mal 10 Tage. Das ergibt einen Zuwendungsbetrag von € 428,60.

Die Höhe des Einkommens hat bei Unterschreitung der Einkommensgrenze keine mindernde Auswirkung auf die Zuwendung.

Netto-Einkommensgrenze des Antragstellers / der Antragstellerin (= Zuwendungswerbers / Zuwendungswerberin): bei Pflegegeld Stufe 1 bis 5 € 2.000,00 bei Pflegegeld Stufe 6 bis 7 € 2.500,00

Diese Einkommensgrenze erhöht sich je unterhaltsberechtigtem Angehörigen um € 400,00; bei einem behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen um € 600,00.

Bei Überschreitung dieser Einkommensgrenzen gibt es keine Zuwendung. Anträge sind an das zuständige Bundessozialamt zu richten.
(Stand der Information 17.08.2007)
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Begünstigte Pensionsversicherung für pflegende Angehörige

Für pflegende Angehörige besteht derzeit die Möglichkeit einer begünstigten Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, sofern der Kranke zumindest Pflegegeld der Stufe 3 bezieht. Ab 1.1.2006 ist eine solche Pensionsversicherung zu den gleichen Bedingungen auch für pflegende Angehörige möglich, die noch nie oder nicht mehr berufstätig waren, bzw. sind.

Das Sozialrechts-Änderungsgesetz, in Kraft ab 1.7.2007, verbessert die sozialversicherungsrechtliche Absicherung pflegender Angehöriger: Halbierung der Beitragsanteile für versicherte Personen im Rahmen der „begünstigten Pensionsversicherung für pflegende Angehörige“ bei Pflege eines nahen Angehörigen ab Pflegestufe 4 und gänzlicher Entfall ab Stufe 5.
(Stand der Information 17.08.2007)

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Therapie- und Förderungsaufenthalt für Paare in Bad Ischl (Verein MAS)

Information und Termine unter:
Morbus Alzheimer Selbsthilfe, Frau  Felicitas Zehetner
4820 Bad Ischl, Lindaustraße 28 Tel. u. Fax: 06132 / 214 10
, www.mas.or.at

Psychiatrische Soforthilfe im Rahmen des Psychosozialen Dienstes

Ab sofort ist in Wien eine Psychiatrische Soforthilfe im Rahmen des Psychosozialen Dienstes eingerichtet worden, die bei psychiatrischen Krisen und Notfällen gerufen werden kann. Notrufummer 31 330 , rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr.

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CDs und DVDs

Die CD-ROM "Demenz besser leben" ist ein Ratgeber für Angehörige und Betroffene und in unserem Büro erhältlich.

Die DVD "Zurück zu einem unbekannten Anfang – Leben mit Alzheimerkranken" (2007) ist ein Dokumentarfilm von Helmut Wimmer und Maria Hopp und wurde bisher sehr positiv beurteilt. Dieser Film lässt Betroffene mit unterschiedlichen Problemen zu Wort kommen und zeigt neben allen Belastungen und Herausforderungen auch die glücklichen Momente im Zusammenleben mit Menschen, die in einer anderen Realität leben.
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