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Hinweise und Informationen
Änderungen durch das Pflegegeldreformgesetz ab 1.1.2012Mit dem Pflegegeldreformgesetz 2012 wird die Gesetzgebungs- und
Vollziehungskompetenz von den Ländern auf den Bund übertragen. Eine
weitere Neuerung besteht darin, dass Pflegefachkräfte bei der
Begutachtung des Pflegebedarfs (ab Stufe 4) beigezogen werden können.
Informationen finden sie auf den Webseiten des Sozialministeriums und www.pflegedaheim.at Änderungen beim Pflegegeld ab 1.1.2011Mit dem Ende letzten Jahres verabschiedeten Budgetbegleitgesetz 2011
wurde auch Änderungen beim Pflegegeld beschlossen. Bis auf die
Pflegestufe 6 gab es keine Erhöhung des Pflegegeldes. In der
Pflegestufe 1 wurde die Stundenanzahl auf 60 und in der Pflegestufe 2
auf 85 Stunden erhöht. Zurechnung pauschalierter Zeitwert von 25 Stunden bei ErschwerniszulageAb 1.1.2009 wird Menschen mit Demenz bei der Einstufung zum
Pflegegeld ein pauschalierter Zeitwert von 25 Stunden zugerechnet. Wird
diesbezüglich ein formloser Antrag bis 30.4.2009
eingebracht, so erfolgt die Berücksichtigung der 25 Stunden rückwirkend
ab 1.1.2009. (Übergangsbestimmungen zur Novelle BGBl.I Nr. 128/2008 §
48a).
Pilotprojekt des Bundesministeriums für Soziales und KonsumentenschutzSeit 1.2.2007 läuft ein Pilotprojekt des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz (BMSK) zur Entlastung pflegender Angehöriger, das aus dem "Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung" entwickelt wurde. Eine Zuwendung bei Pflegeverhinderung ist bereits ab Pflegegeldestufe 1 vorgesehen. Förderbar sind nur Ersatzpflegemaßnahmen im Ausmaß von zumindest durchgehend 4 Tagen, insgesamt max. 28 Tage im Kalenderjahr. Es ist nur das Einkommen der Hauptpflegeperson maßgeblich. Familieneinkommen und Einkommen des Patienten bleiben unberücksichtigt. Jährliche Höchstzuwendung (insgesamt 28 Tage) gestaffelt nach der Stufe des Pflegegeldes des Pflegebedürftigen:
Der jeweilige Höchstzuwendungsbetrag für 28 Tage wird aliquotiert.
Das bedeutet z.B. bei Pflegegeldstufe 1 - 3 und einer
Pflegeverhinderung von z.B. 10 Tagen € 1.200 dividiert Die Höhe des Einkommens hat bei Unterschreitung der Einkommensgrenze keine mindernde Auswirkung auf die Zuwendung. Netto-Einkommensgrenze des Antragstellers / der Antragstellerin (= Zuwendungswerbers / Zuwendungswerberin): bei Pflegegeld Stufe 1 bis 5 € 2.000,00 bei Pflegegeld Stufe 6 bis 7 € 2.500,00 Diese Einkommensgrenze erhöht sich je unterhaltsberechtigtem Angehörigen um € 400,00; bei einem behinderten unterhaltsberechtigten Angehörigen um € 600,00. Bei Überschreitung dieser Einkommensgrenzen gibt es keine Zuwendung.
Anträge sind an das zuständige Bundessozialamt zu richten. Begünstigte Pensionsversicherung für pflegende AngehörigeFür pflegende Angehörige besteht derzeit die Möglichkeit einer begünstigten Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, sofern der Kranke zumindest Pflegegeld der Stufe 3 bezieht. Ab 1.1.2006 ist eine solche Pensionsversicherung zu den gleichen Bedingungen auch für pflegende Angehörige möglich, die noch nie oder nicht mehr berufstätig waren, bzw. sind. Das Sozialrechts-Änderungsgesetz,
in Kraft ab 1.7.2007, verbessert die sozialversicherungsrechtliche
Absicherung pflegender Angehöriger: Halbierung der Beitragsanteile für
versicherte Personen im Rahmen der „begünstigten Pensionsversicherung
für pflegende Angehörige“ bei Pflege eines nahen Angehörigen ab
Pflegestufe 4 und gänzlicher Entfall ab Stufe 5. Therapie- und Förderungsaufenthalt für Paare in Bad Ischl (Verein MAS)Information und Termine unter: Psychiatrische Soforthilfe im Rahmen des Psychosozialen DienstesAb sofort ist in Wien eine Psychiatrische Soforthilfe im Rahmen des Psychosozialen Dienstes eingerichtet worden, die bei psychiatrischen Krisen und Notfällen gerufen werden kann. Notrufummer 31 330 , rund um die Uhr, 365 Tage im Jahr. [nach oben]CDs und DVDsDie CD-ROM "Demenz besser leben" ist ein Ratgeber für Angehörige und Betroffene und in unserem Büro erhältlich. Die DVD "Zurück zu einem
unbekannten Anfang – Leben mit Alzheimerkranken" (2007) ist ein
Dokumentarfilm von Helmut Wimmer und Maria Hopp und wurde bisher sehr
positiv beurteilt. Dieser Film lässt Betroffene mit unterschiedlichen
Problemen zu Wort kommen und zeigt neben allen Belastungen und
Herausforderungen auch die glücklichen Momente im Zusammenleben mit
Menschen, die in einer anderen Realität leben.
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